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Purzer, Karl / Haertle, Renate


Das Rechnungswesen der Krankenhäuser


Kommentar zur Krankenhausbuchführungsverordnung


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Boorberg
   
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Medium: Print
978-3-415-00646-1
02.12.20 Krankenhausrecht, Apothekenrecht
10.03.00 Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, Rechnungslegung nach HGB

Grundwerkspreis für Fortsetzungsbezieher für mindestens 1 Jahr: 108,00 €

Loseblattwerk in einem Ordner.
Kündigungsfrist: jederzeit zum Monatsende nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten

Die erste Ergänzungslieferung innerhalb von 3 Monaten nach Erwerb des Grundwerks ist mit im Preis enthalten.


Krankenhaus-Rechnungswesen mit Erläuterungen zu KHBV und AbgrV
Das Werk kommentiert alle einschlägigen Vorschriften zur Rechnungslegung der Krankenhäuser. Es beinhaltet u.a. die Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) und die Abgrenzungsverordnung (AbgrV) nebst ausführlichen Kommentierungen. Der Musterkontenplan mit detaillierten Anmerkungen und Buchungsbeispielen wird regelmäßig fortgeführt und ist so für die tägliche Praxis besonders hilfreich.

Wirtschaftsgüter und Anlagegüter
Erläuterungen zur Zuordnung der Wirtschaftsgüter zu den kurz-, mittel- und langfristigen Anlagegütern und die einschlägigen Vorschriften, z.B. aus dem Handelsgesetzbuch, runden den umfassenden Handkommentar zum gesamten Rechnungswesen der Krankenhäuser ab. Eingearbeitet sind auch Buchführungsgrundsätze, Bewertungsrichtlinien und Abgrenzungsbeispiele.

Pflege-Buchführungsverordnung (PBV)
Für gemischte Einrichtungen ist die Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) von besonderer Bedeutung. Sie schreibt die doppelte kaufmännische Buchführung für Pflegedienste und Pflegeheime (ambulante und teil-/vollstationäre Pflegeeinrichtungen) vor. Im »Purzer/Härtle« finden Sie auch diese Verordnung.

Wichtige weitere Gesetze und Verordnungen zum Rechnungswesen der Krankenhäuser
Enthalten sind außerdem u.a. wichtige Vorschriften wie das
• Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG),
• das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG),
• die Fallpauschalenvereinbarung,
• die Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
• sowie die jeweils aktuelle Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV).

Ergänzt wird das Werk durch die Krankenhausgesetze von Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie den Berliner Artikelkatalog.