Buchdetails

Titel · Autor · Sachgebiet Verlag · Auflage · ISBN Aktualität · Status Bestellen Merken
 
Details

Laimer, Simon


Durchführung und Rechtsfolgen der Vertragsaufhebung bei nachträglichen Erfüllungsstörungen



Lieferstatus unbekannt, wir recherchieren bei Anfrage


Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, Band 219
Mohr Siebeck
1. Aufl. 2009
   
Print
 
 
Medium: Print
978-3-16-149915-9
01.03.09 Recht der einzelnen Länder (Italien)
01.05.31 Internationales Vertragsrecht, UN-Kaufrecht, CISG
05.06.00 Schuldrecht Allgemeiner Teil, Gleichbehandlungsgesetz, allgemein

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht. Band: 219

Simon Laimer behandelt mit der Vertragsaufhebung einen zentralen Rechtsbehelf im Falle von Leistungsstörungen. Er vergleicht das italienische, deutsche und österreichische nationale Schuldrecht sowie das UN-Kaufrecht und bezieht zudem neuere Vereinheitlichungsprojekte - von den PECL der Lando-Gruppe über die PICC des UNIDROIT-Instituts bis hin zu den PESL der Study Group on a European Civil Code - sowie den jüngst publizierten Entwurf für einen Gemeinsamen Referenzrahmen mit ein. Anschließend leitet er anhand einer folgenorientierten Bewertung der verschiedenen Lösungsmodelle Kriterien und Anregungen für die Ausgestaltung einer möglichen einheitlichen europäischen Regelung ab. Der Autor untersucht zunächst Art und Ausgestaltung von Verfahren für die Aufhebung im Falle einer Vertragsstörung. Dabei klärt er die Fragen, ob und innerhalb welcher Grenzen der vertragstreuen Partei ein Wahlrecht zwischen Erfüllung und Vertragsaufhebung zusteht, warum dies in einigen Regelungssystemen begrenzt wird bzw. inwiefern eine Revision der vorgenommenen Entscheidung möglich ist. Nachfolgend richtet er den Fokus auf die Rechtsfolgen einer wirksamen Vertragsaufhebung und untersucht deren Rechtsnatur in den behandelten Regelungen. In diesem Zusammenhang behandelt er die Wirkungen der Befreiung von den Leistungspflichten, der Restitution sowie der Haftung bei schuldhafter Verletzung von Pflichten aus dem Rückabwicklungsschuldverhältnis.