Reihe: Information und Recht. Band: 72
Spätestens seit Inkrafttreten der sog. Softwarerichtlinie Anfang der 1990er Jahre steht fest, dass das deutsche Urheberrecht praktisch alle Computerprogramme vor einer glatten Übernahme (Raubkopie) durch Dritte schützt. Ungeklärt blieb indes bis heute, wie weit sich jemand, der ein Programm nicht im Ganzen übernimmt, vom Original entfernen muss, um das Urheberrecht am Original nicht zu verletzen. Weder die Frage, welche Programmelemente Schutz vor einer Übernahme genießen, noch die Frage nach dem Abstand, der zu den geschützten Programmelementen einzuhalten ist, konnte bislang befriedigend beantwortet werden. Das vorliegende Werk, verfasst von einem Juristen und Informatiker, erklärt zunächst ausführlich Gegenstand und Wirkung des Urheberrechtsschutzes für Computerprogramme. Vergleichend geht es auch auf den Softwareschutz durch das Wettbewerbsrecht und das Patentrecht ein. Anhand von praktischen Beispielen wird aufgezeigt, welche Elemente in einem Computerprogramm urheberrechtlich schutzfähig sind. Ein konkretes Prüfungsschema für den Softwareverletzungsprozess wird vorgeschlagen, in dessen Rahmen auch die Frage nach dem ausreichenden Abstand des angegriffenen Programms zu den geschützten Elementen des Originalprogramms behandelt wird.
Buchdetails
Titel · Autor · Sachgebiet | Verlag · Auflage · ISBN | Aktualität · Status | Bestellen | Merken |
---|---|---|---|---|
Details Karl, Christof Der urheberrechtliche Schutzbereich von Computerprogrammen Lieferstatus unbekannt, wir recherchieren bei Anfrage Information und Recht, Band 72 |
C.H. Beck 1. Aufl. 2009 |
|||
|
||||
Medium: Print
| 978-3-406-59503-5 | |||
07.35.84 Internet-Urheberrecht, Multimedia-Vertrag |
||||
|
||||