Reihe: Verfassungsrecht in Forschung und Praxis. Band: 80
Die rechtswissenschaftliche Schrift analysiert das Konnexitätsprinzip im Grundgesetz, nach dem in erster Linie die Länder für die Ausgaben aufkommen, die bei der Umsetzung eines Bundesgesetzes entstehen. Die Verbindung der Vollzugsbefugnis mit der Ausgabenverantwortung wird als Konnexitätsprinzip im Sinne der Vollzugskausalität bezeichnet. Kritiker sehen diese Verknüpfung als Ursache für die zu hohen Ausgaben der öffentlichen Hand an und plädieren dafür, dass der Bund die Finanzierungslast für seine Gesetze tragen muss.
Die zentrale Frage in diesem Zusammenhang ist, wer hauptsächlich die Kosten eines Bundesgesetzes verursacht und folglich die Ausgabenverantwortung zu tragen hat. Ist dies der Gesetzgeber als Initiator einer Aufgabe oder die Verwaltung, die über einen Handlungsspielraum beim Gesetzesvollzug verfügt und dadurch die Höhe der Umsetzungskosten beeinflussen kann? Es wird die These aufgestellt, dass die Verwaltung keine nennenswerten finanziellen Spielräume hat, da sie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet ist. Diese Ausschlussüberlegung wird theoretisch und empirisch überprüft. Des Weiteren zeichnet das Buch eine interdisziplinäre Herangehensweise aus. So wird untersucht, welche Positionen die Finanzwissenschaftler hinsichtlich des Konnexitätsprinzips vertreten und inwieweit diese mit der herrschenden Meinung der Verfassungsrechtler übereinstimmen. Darüber hinaus wird das Konnexitätsprinzip nicht nur aus dem deutschen Blickwinkel gesehen, sondern Rechtsvergleiche mit den Finanzordnungen der USA und der Schweiz angestellt.
Buchdetails
Titel · Autor · Sachgebiet | Verlag · Auflage · ISBN | Aktualität · Status | Bestellen | Merken |
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Details Pielke, Cora Das Konnexitätsprinzip in der deutschen Finanzverfassung Eine interdisziplinäre und rechtsvergleichende Analyse Lieferstatus unbekannt, wir recherchieren bei Anfrage Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 80 |
Kovac, J. 1. Aufl. 2010 |
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Medium: Print
| 978-3-8300-5041-4 | |||
01.05.40 Rechtsvergleichung 10.26.00 öffentliches Finanzrecht, Finanzwissenschaft |
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