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Faltings, Robert


Die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Internationalen Erbschaftsteuerrecht


Deutschland und Großbritannien


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Berliner Schriftenreihe zum Steuer- und Wirtschaftsrecht, Band 47
Shaker
1. Aufl. 2010
   
Print
 
 
Medium: Print
978-3-8322-9155-6
01.05.40 Rechtsvergleichung
10.27.00 Doppelbesteuerung
10.30.07 Steuerrecht ausländischer Staaten (Großbritannien)

Reihe: Berliner Schriftenreihe zum Steuer- und Wirtschaftsrecht. Band: 47

Themen der vorliegenden Arbeit sind das Problem der Doppelbesteuerung im internationalen Erbschaftsteuerrecht und die Methoden zur Vermeidung dieser Doppelbesteuerung.

Bei der Reform des deutschen Erbschaftsteuerrecht blieben die zentralen Normen des deutschen internationalen Erbschaftsteuerrechts unverändert, obwohl sie verfassungs- und europarechtlicher Kritik ausgesetzt sind. Bei ungünstigem Zusammentreffen von persönlicher Steuerpflicht in Deutschland und Großbritannien sowie bei Vorliegen von bestimmten Vermögensgegenständen kommt es zu einer nicht vermiedenen Doppelbesteuerung.

Im ersten Teil werden zunächst die grundlegenden Begriffe, die rechtlichen Grundlagen und der wirtschaftliche Hintergrund des internationalen Erbschaftsteuerrechts dargestellt.

Um die unterschiedlichen Gründe für eine Doppelbesteuerung im internationalen Erbschaftsteuerrecht aufzuzeigen, wird im zweiten Teil der Arbeit zunächst ein Überblick über das britische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (Inheritance Tax Law) gegeben. Im Mittelpunkt stehen hier: chargeable transfer, domicile rules, situs rules & charging provisions. Die Arbeit stellt - nicht nur weil das deutsche Pendant ein umstrittener Teil der Erbschaftsteuerreform ist - den sog. business property relief vor, die Begünstigung der Übertragung von Betriebsvermögen. Im Anschluss werden weitere Steuerbefreiungen skizziert. Nachdem auf das britische Bewertungsrecht eingegangen wurde, werden kurz die Regelungen zum Entstehungszeitpunkt der Inheritance Tax und die derzeitigen Steuersätze vorgestellt. Weil unentgeltliche Vermögenstransfers nicht nur der Inheritance Tax, sondern auch der Capital Gains Tax, der Wertzuwachssteuer, unterliegen können, werden in diesem Abschnitt die Grundzüge der britischen Capital Gains Tax und ihre Bedeutung im deutsch-britischen Verhältnis aufgezeigt. Im folgenden Abschnitt wird die internationale Dimension der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Anknüpfungspunkte von Ansässigkeit und Belegenheit dargestellt. Es wird zunächst das britische internationale Erbschaftsteuerrecht aufgezeigt. Zu diesem Abschnitt gehört dann die Darstellung der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht. Hier wird die unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht sowie deren Erweiterungen vorgestellt. Für die deutsche erweiterte Steuerpflicht ist insbesondere die britische remittance base taxation interessant. Als Pendant zum britischen business property relief wird hier auch die neue Begünstigung für Betriebsvermögen im deutschen Recht vorgestellt. Erst das Zusammenspiel von deutscher und britischer Steuerpflicht zeigt auf, warum es bei deutsch-britischen Erb- und Schenkungsfällen zur Doppelbesteuerung kommt.

Im dritten Teil werden die Methoden zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung bei Erb- und Schenkungsfällen aufgezeigt. Dabei wird zunächst auf die britische und dann auf die deutsche einseitige Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eingegangen. Darauf aufbauend werden die britischen und die deutschen Regelungen an den Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts gemessen. Anschließend wird die bilaterale Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erb- und Schenkungsfällen behandelt. Zunächst werden die bestehenden britischen Doppelbesteuerungsabkommen-Erb vorgestellt. Im Anschluss an die Darstellung des OECD-Musterabkommen-Erb werden das Zustandekommen und die Einzelheiten der bestehenden deutschen DBA-Erb dargestellt.

Der abschließende Teil zeigt auf, wie die derzeitigen Schwächen der unilateralen Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aufgehoben werden können. Es wird der Abschluss eines DBA-Erb zwischen Deutschland und Großbritannien vorgeschlagen und die dafür notwendigen Verhandlungspunkte aufgezeigt.