Reihe: Studien zum Arbeitsrecht und zur Arbeitsrechtsvergleichung. Band: 21
Diese Arbeit vergleicht die deutschen Regelungen zur Arbeitnehmerbeteiligung auf Betriebs- und Unternehmensebene mit den schwedischen. Deutschland hat ein kodifiziertes, Schweden dagegen ein weitgehend verhandeltes Modell der Arbeitnehmerbeteiligung. Der Rechtsvergleich macht deutlich, dass Deutschland von dem schwedischen Verhandlungssystem durchaus lernen kann. So werden in Schweden vielfach sehr flexible Lösungen für Formen der Arbeitnehmerbeteiligung ermöglicht. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bilden Interessenkonflikte deutscher Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Auch hier bietet der Blick nach Schweden Lösungsansätze. Eine Regelung zur Vermeidung von Interessenkonflikten der Arbeitnehmervertreter ist im schwedischen Recht kodifiziert.
Inhalt:
Arbeitnehmerbeteiligung in Deutschland - Arbeitnehmerbeteiligung gegenüber dem Arbeitgeberunternehmen - Arbeitnehmerbeteiligung im Unternehmensträger - Überschneidungen der Mitbestimmung auf Unternehmensebene - Interessenkonflikte deutscher Arbeitnehmervertreter - Arbeitnehmerbeteiligung in Schweden - Verwaltungsstruktur schwedischer Aktiengesellschaften - Industrielle Demokratie in Schweden - Arbeitnehmerbeteiligung gegenüber dem Arbeitgeberunternehmen in Schweden - Arbeitnehmerbeteiligung im Unternehmensträger in Schweden - Lösungsansätze aus dem schwedischen Recht für Interessenkonflikte deutscher Arbeitnehmervertreter - Zusammenspiel der Arbeitnehmerbeteiligung gegenüber dem Arbeitgeberunternehmen und im Unternehmensträger in Schweden.
Buchdetails
Titel · Autor · Sachgebiet | Verlag · Auflage · ISBN | Aktualität · Status | Bestellen | Merken |
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Details Sleik, Max Arbeitnehmerbeteiligung in Deutschland und in Schweden Lieferstatus unbekannt, wir recherchieren bei Anfrage Studien zum Arbeitsrecht und zur Arbeitsrechtsvergleichung, Band 21 |
Lang, Peter 1. Aufl. 2011 |
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Medium: Print
| 978-3-631-60613-1 | |||
01.03.16 Recht der einzelnen Länder (Schweden und Skandinavien) 01.05.40 Rechtsvergleichung 08.14.00 Kollektives Arbeitsrecht, allgemein |
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