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Kreutz, Marcus / Lachwitz, Klaus / Trenk-Hinterberger, Peter


Die UN-Behindertenrechtskonvention


Was muss verändert werden, um Teilhabe zu ermöglichen

Luchterhand
1. Aufl. 2013
   
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Medium: Print
978-3-472-08048-0
01.01.00 Allgemeines, Menschenrechte
09.03.09 SGB IX Rehabilitation, Teilhabegesetz, Behindertenrecht

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - kurz BRK) dient der Umsetzung und dem Schutz von Menschenrechten. Die Konvention ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie zeigt, was die bestehenden Menschenrechte für Menschen mit Behinderung bedeuten und wie sie in den unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft umzusetzen sind. Das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist das zentrale Menschenrecht. Die Konvention hat das Leitbild der sogenannten „Inklusion“. Das bedeutet: Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um „dabei“ sein zu können, sondern wir müssen alle gesellschaftlichen Bereiche seinen Bedürfnissen entsprechend anpassen und öffnen.

Das Handbuch bietet Interpretationen, Handlungsanweisungen, -alternativen und Tipps für professionelle Interessenvertreter.