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Löhr, Silke


Prozessgrundrechte in Deutschland, Frankreich und England


Eine rechtsvergleichende Untersuchung.


Schriften zum Europäischen Recht, Band 158
Duncker & Humblot
1. Aufl. 2012
   
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Medium: Print
978-3-428-13060-3
01.03.05 Recht der einzelnen Länder (Frankreich)
01.03.07 Recht der einzelnen Länder (Großbritannien)
01.05.40 Rechtsvergleichung
06.01.00 Zivilprozessrecht, allgemein

Reihe: Schriften zum Europäischen Recht. Band: 158

Ausgangspunkt der rechtsvergleichenden Arbeit sind die deutschen Prozessgrundrechte. Darunter wurden nicht nur die ausdrücklich im Grundgesetz in den Art. 19 Abs. 4, 101 und 103 genannten Verfahrensrechte verstanden, sondern auch das allgemeine Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren. Ausgehend von dieser Vergleichsbasis wurden funktionale Äquivalente in den Rechtsordnungen Englands und Frankreichs gesucht. Hierbei stellt die Autorin fest, dass sowohl England als auch Frankreich den deutschen Prozessgrundrechten inhaltlich weitgehend vergleichbare Institute kennen. Teilweise ist zwar der Umfang der gewährleisteten Rechte unterschiedlich, der Zweck - der Schutz des einzelnen im Verfahren - aber immer derselbe. Während die deutschen Prozessgrundrechte durchweg Verfassungsrang besitzen ist dies für die Garantien in Frankreich und England nicht durchgängig der Fall. Die deutschen Prozessgrundrechte weisen ferner eine enge Verknüpfung mit dem Rechtsstaatsprinzip auf. In England finden sich ähnliche Ansätze in Bezug auf das Konzept der rule of law, das sich als ein grundlegendes Verfassungsprinzip darstellt. In Frankreich existiert mit dem Konzept des État de droit zwar ein dem Rechtsstaatsprinzip vergleichbares Konzept. Dieses weist aber im Gegensatz zu dem deutschen und englischen Pendant keine direkten Verknüpfungen mit den Verfahrensrechten auf.