Die Besteuerung von internationalen Funktionsverlagerungen ist ein Dauerbrennerthema für international tätige Konzerne. Industrieunternehmen beschäftigen sich bereits seit der Unternehmensteuerreform 2008 mit den Regelungen zur Funktionsverlagerung. Durch die Einführung des "Authorised OECD Approach" in § 1 AStG werden diese Besteuerungsgrundsätze zusätzlich auf fiktive Geschäftsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte angewandt. Um den hohen Risiken in Betriebsprüfungen vorzubeugen, müssen sich auch international tätige Finanzinstitute stärker mit Funktionsverlagerungen beschäftigen.
Gegenstand der Untersuchung ist die Herleitung einer aussagekräftigen und objektivierbaren Funktionsdefinition aus den vorhandenen Rechtsgrundlagen. Die hieraus entstehende "Theorie der maßgebenden immateriellen Wirtschaftsgüter" wird anhand von plastischen und leicht nachvollziehbaren Beispielen eines Leuchtmittelherstellers erläutert und anschließend auf die Geschäftsfelder des "Asset Managements" und des Kreditgeschäfts von Finanzinstituten übertragen.
Die Schwierigkeit bei der Identifizierung von Funktionsverlagerungen liegt bei Finanzinstituten in deren komplexen Produktionsprozess begründet. Im Vergleich zu Industrieunternehmen besteht bei Finanzinstituten sowohl der Produktionsprozess selbst als auch der Output des Produktionsprozesses aus immateriellen Wirtschaftsgütern. Diesen kommt bei der Beurteilung einer Funktionsverlagerung eine entscheidende Rolle zu. Insofern ist das mit der Prüfung einer Funktionsverlagerung verbundene Risiko für Finanzinstitute nochmals erhöh
Buchdetails
Titel · Autor · Sachgebiet | Verlag · Auflage · ISBN | Aktualität · Status | Bestellen | Merken |
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Details Czaja, Christoph Internationale Funktionsverlagerungen im Bankensektor Herleitung einer Theorie der maßgebenden immateriellen Wirtschaftsgüter und Übertragung der Besteuerungsgrundsätze von Industrieunternehmen auf Finanzinstitute |
Kovac, J. 2014 |
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Medium: Print
| 978-3-8300-7527-1 | |||
07.24.00 Bank-, Sparkassen-, Bausparkassenrecht, Kreditwesen, Versicherungsaufsicht 10.02.00 Steuerrecht, allgemein |
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