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Buchmüller, Christoph


Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster



Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 118
Kovac, J.
1. Aufl. 2015
   
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Medium: Print
978-3-8300-8111-1
01.04.20 Europäisches Patentrecht, EPÜ, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht
07.35.20 Geschmacksmusterrecht

Reihe: Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht. Band: 118

Das Inkrafttreten der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung im Jahr 2002 und die Umsetzung der Geschmacksmusterrichtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten haben den europäischen Rechtsrahmen auf dem Gebiet des Designschutzes vereinheitlicht. Der Verordnungsgeber trug damit der Tatsache Rechnung, dass die Bedeutung eines effektiven und internationalen Designschutzes in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen ist.

Der Verfasser setzt sich in seiner Studie mit einem im Schrifttum bislang kaum behandelten Designschutzrecht, dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, auseinander. Dieses europaweit einheitlich wirkende Schutzrecht ermöglicht neuen und eigenartigen Designs einen dreijährigen Schutz vor Nachahmungen, wenn das Design zuvor in schutzbegründender Weise offenbart worden ist. Beim nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster handelt es sich insofern um ein Novum im europäischen Designrecht, da zur Schutzentstehung nicht die Eintragung bzw. Registrierung des Designs, sondern eben nur dessen Offenbarung, notwendig ist.

In seiner Untersuchung beschäftigt sich der Verfasser umfassend mit sämtlichen im Zusammenhang mit dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster auftretenden Rechtsproblemen. Hierbei werden das internationale Schrifttum und die europäische Rechtsprechung sorgfältig ausgewertet, wobei sich der Verfasser insbesondere mit aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung befasst. Daneben werden die Berührungspunkte des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters mit den übrigen Immaterialgüterrechten und dem Wettbewerbsrecht in Deutschland behandelt. Diese Überschneidungen führen bis heute zu kontroversen Diskussionen. Der Verfasser erörtert in diesem Zusammenhang wie Spannungsfelder und Überlagerungen zwischen den einzelnen Schutzrechten beim Schutz von Produktgestaltungen so gelöst werden können, dass ein angemessener Ausgleich von Designschutz und Wettbewerbsfreiheit gewährleistet wird.