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Biesok, Carsten


Kommentar zum Sparkassengesetz


Das Sparkassenrecht in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt

epubli
2. Aufl. 2016
   
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Medium: Print
978-3-7375-9596-4
02.90.04 Landesrecht Brandenburg
02.90.08 Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
02.90.13 Landesrecht Sachsen
02.90.14 Landesrecht Sachsen-Anhalt
07.24.00 Bank-, Sparkassen-, Bausparkassenrecht, Kreditwesen, Versicherungsaufsicht

Das Buch richtet sich in erster Linie an Vorstände, Verwaltungsratsmitglieder und Mitarbeiter der Sparkassen im Vertragsgebiet des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. Das Sparkassengesetz ist die Rechtsgrundlage und organisatorischer Rahmen für die Tätigkeit der Sparkassen. In ihm wird der Aufbau der Sparkasse mit seinen Organen und den ihnen zugewiesenen Aufgaben geregelt.

Die Sparkassengesetze der Länder Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben weitgehend den gleichen Aufbau und im Wesentlichen den gleichen Inhalt. In dem Buch wird das Sparkassengesetz des Freistaates Sachsen vollständig und fortlaufend kommentiert. Im Anschluss an die Normen des Sächsischen Sparkassengesetzes werden die entsprechenden Normen der Sparkassengesetze in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt kommentiert, sofern sich in diesen Normen Abweichungen zum Sächsischen Sparkassengesetz ergeben. Das Sparkassenrecht der vier Länder wird so einheitlich kommentiert.

Das Buch soll ein Hilfsmittel für die Vorstände und die Mitarbeiter des Vorstandsstabes und der Rechtsabteilungen der Sparkassen sein. Es wendet sich ebenfalls an die Mitglieder der Verwaltungsräte der Sparkassen, die Mitarbeiter der Sparkassenaufsichtsbehörden sowie der kommunalen Beteiligungsverwaltungen.

Der Kommentar versteht sich als Praktiker-Kommentar für die Zielgruppe. Er soll als Unterstützung für die tägliche Arbeit dienen und auftretende Rechtsfragen schnell und klar beantworten. Im Buch wird das Sparkassenrecht mit dem Rechtsstand März 2015 kommentiert. Die Corporate Governance-Anforderungen des CRD-IV Umsetzungsgesetzes wurden in der Kommentierung zur Bildung von Ausschüssen und deren Aufgaben berücksichtigt. Die Rechtsprechung und die Literatur wurden bis zum März 2015 ausgewertet.