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Cichorek, Weronika


Analyse der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei kurzfristigen Arbeitnehmerentsendungen zwischen Deutschland und Polen



Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis, Band 120
Kovac, J.
1. Aufl. 2018
   
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Medium: Print
978-3-8300-9877-5
08.22.12 Arbeitnehmer-Entsenderecht, Mindestlohn
10.03.00 Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, Rechnungslegung nach HGB
10.30.26 Steuerrecht ausländischer Staaten (Polen)

Reihe: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis. Band: 120

Als eine der wesentlichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des internationalen Einsatzes von Arbeitskräften gilt die Beeinflussung der Aufenthaltsdauer im Tätigkeitsstaat. Nach den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen können die Vergütungen für die im Ausland ausgeübte Tätigkeit grundsätzlich in dem ausländischen Staat besteuert werden. Bei kurzfristigen Aufenthalten im Ausland von bis zu 183 Tagen steht das Besteuerungsrecht an den einschlägigen Vergütungen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen allerdings allein dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zu. Diese sog. 183-Tage-Regel eröffnet in geeigneten Fällen die Möglichkeit, durch eine entsprechende Anpassung der Aufenthaltsdauer im ausländischen Staat über die Zuweisung des Besteuerungsrechts zu entscheiden. Dabei kann das Besteuerungsrecht unter Umständen auch durch nur minimale Anpassungen der Aufenthaltsdauer gesteuert werden.

Die Autorin untersucht die im Bereich der 183-Tage-Regel bei kurzfristigen Arbeitnehmerentsendungen zwischen Deutschland und Polen erzielbaren Steuerersparnisse. In einem ersten Schritt wird dabei auf Grundlage der einschlägigen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen ein Modell zur Bestimmung der relevanten Steuerbelastungen des Arbeitnehmers entwickelt. Anschließend werden diese Belastungen einer taxografischen Analyse unterzogen, um die Ersparnispotenziale zu identifizieren. Es stellt sich heraus, dass durch eine minimale Anpassung der Aufenthaltsdauer zum Teil erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden können, die nicht zuletzt auf in anderen Untersuchungen meist vernachlässigte Effekte wie den Progressionsvorbehalt oder die Unterschiede in der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage zurückzuführen sind.

Die im Rahmen dieser Studie angewendete methodische Vorgehensweise kann ohne Weiteres auf Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten übertragen werden, mit denen ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen besteht.