Buchdetails

Titel · Autor · Sachgebiet Verlag · Auflage · ISBN Aktualität · Status Bestellen Merken
 
Details

Münch, Ingo von / Kunig, Philip


Grundgesetz Kommentar. GG. Band 2: Art. 70 bis 146


Präambel, Art. 1 bis Art. 69; Art. 70 bis Art. 146

zum Grundgesetz Kommentar. GG. in 2 Bänden

C.H. Beck
7. Aufl. 2020
   
Print
 
in folgenden Online-DB verfügbar...
Medium: Print
978-3-406-73592-9
02.02.00 Staats- und Verfassungsrecht
Dieser Titel ist auch in folgende(n) Online-Datenbank(en) verfügbar

diese Datenbanken hier vergleichen

Es besteht Gesamtabnahmeverpflichtung für die beiden Bände. Bei Interesse bitte bestellen unter: 978-3-406-73590-5.


Das Werk bietet angesichts der prägnanten und wissenschaftlich fundierten Kommentierung rasche Orientierung im Grundgesetz.

Die dem Wortlaut folgende Kommentierung und Hervorhebungen führen schnell zur gesuchten Information.

Der zunehmende Einfluss durch Europäisierung und Internationalisierung auf die Verfassung wird ab der 7. Auflage noch stärker berücksichtigt. In den einzelnen Kommentierungen ist jeweils ein gesonderter Abschnitt den überstaatlichen Bezügen gewidmet, in welchem Parallelnormen zum GG, insbesondere die Grundrechte der EMRK und der Grundrechte-Charta behandelt werden.

Die Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 23. Dezember 2014 (Art. 91 b GG) und die durch die Verfassungsreform 2017 erfolgte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (Art. 91 c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143f, 143g GG), Verbesserung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern (Art. 90, 143e GG) und Ergänzung des Art. 21 GG (Ausschluss verfassungswidriger Parteien von staatlicher Finanzierung und steuerlicher Entlastung).
Berücksichtigt ist auch die Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen insbesondere im Bildungsbereich, sog. "Digitalpakt" (Art. 104 b, 104 c, 104 d, 125 c, 143 e GG) sowie das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 15. November 2019 (Art. 72, 105 und 125 b).