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Maximilian, Därr


Verlustberücksichtigung bei Kapitalgesellschaften und Anteilseignern im internationalen Rechtsvergleich mit Italien und den USA


Normspezifische und steuersystematische Lösungsansätze


Unternehmen und Steuern, Band 94
Shaker
1. Aufl. 2022
   
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Medium: Print
978-3-8440-8317-0
01.05.40 Rechtsvergleichung
10.03.00 Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, Rechnungslegung nach HGB
10.30.09 Steuerrecht ausländischer Staaten (Italien)
10.30.19 Steuerrecht ausländischer Staaten (USA)

Reihe: Unternehmen und Steuern. Band: 94

Verluste stellen oftmals eine unweigerliche Begleiterscheinung wirtschaftlichen Handelns dar. Trotz der Ausgestaltung des Steuerrechts als Teilhaberecht zeigt sich der Fiskus in Verlustsituationen immer seltener als fairer Partner. Die daraus resultierende steuerliche Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten trägt maßgeblich zum aktuell unbefriedigenden Zustand des deutschen Verlustberücksichtigungssystems gerade im internationalen Wettstreit um junge Unternehmen bei. Der - sich zuletzt im Zuge der COVID-19-Pandemie ab dem Frühjahr 2020 gezeigte - dringend gebotene Reformbedarf gab den Anlass, die historische Entwicklung und die gegenwärtigen Regelungen der interperiodischen und intersubjektiven Verlustberücksichtigung bei Kapitalgesellschaften und natürlichen Personen als deren Anteilseignern in Deutschland und ausgewählten Referenzstaaten (insbesondere Italien und USA) eingehend zu analysieren, um darauf aufbauend eigene einzelnorm- und systemspezifische Reformvorschläge zu entwickeln. Im Vordergrund stehen zunächst Empfehlungen zur Liberalisierung des Verlustabzugs und zur Änderung bestehender Normen zur Mindestbesteuerung und den Mantelkaufgestaltungen („normenspezifische Lösungsansätze“). Darüber hinaus wird weitergehend erstmals die Idee aufgegriffen, im großen Bereich der nach dem Trennprinzip besteuerten Kapitalgesellschaften für mittelständische Unternehmen, die nicht am anonymen Kapitalmarkt agieren, spiegelbildlich zur traditionellen Gewinnausschüttung ein Instrument der „Verlustausschüttung“ zu entwickeln („steuersystematische Lösungsansätze“).