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Braun, Eberhard (Hrsg.)


Insolvenzordnung. InsO


InsO mit EuInsVO (2015)


Grauer Kommentar
C.H. Beck
9. Aufl. 2022
   
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Medium: Print
978-3-406-78021-9
06.08.00 Insolvenzrecht (Konkurs-, Vergleichsrecht), Sanierungsrecht

Reihe: Grauer Kommentar

Der Praxis-Experte für die InsO.

Der »Braun« erläutert die Insolvenzordnung und EuInsVO 2015 gründlich und kompakt in praxisgerechter Konzentration in nur einem Band. Der Kommentar steht für größten Praxisnutzen und effektive Lösungen, denn das Werk zeigt alle rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Wege zur Insolvenzbewältigung auf.

Die 9. Auflage berücksichtigt zahlreiche Änderungen und Neuerungen, darunter:

- das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
- die Anpassungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
- das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungs­gesetz (SanInsFOG)
- das weitgehend neu konzipierte Eigenverwaltungsverfahren sowie
- Änderungen durch das COVInsAG.

Dieser handliche Kommentar erläutert die Insolvenzordnung und die EuInsVO (Neufassung) gründlich und gleichwohl kompakt in nur einem Band.

Das Werk steht für größten Praxisnutzen und effektive Lösungen. Der Herausgeber ist einer der großen deutschen Insolvenzverwalter. Zusammen mit den Autoren seiner Kanzlei bietet er die Gewähr für eine praxisgerechte Darstellung nah an den Fragen des Alltags.
Der Kommentar zeigt alle rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Wege zur Insolvenzbewältigung auf.

Seit der letzten Auflage wurden vier, die InsO ändernde Gesetze beschlossen. Das derzeit letzte Änderungsgesetz war das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das, was die Änderungen in der EGInsO angeht, die den § 15b InsO betreffen, direkt nach Verkündung in Kraft tritt. Darüber hinaus ändert das MoPeG zum 1.1.2024 auch die

InsO, dies ist ebenfalls schon in der Kommentierung (kursiv gesetzt) berücksichtigt. Darüber hinaus sind in die Kommentierung die Anpassungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 7.5.2021 eingeflossen. Es ändert den § 36 zum 1.1.2022 und den
§ 98 zum 1.11.2022, Änderungen letzteres betreffend sind ebenfalls kursiv gesetzt. Umfangreichere und gewichtigere Änderungen sind jedoch durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFOG) erfolgt.

Betroffen sind hiervon insbesondere das Insolvenzplanverfahren, u.a. mit der Einbeziehung von gruppeninternen Drittsicherheiten und der damit erleichterten Sanierung von Unternehmensgruppen, sowie das weitgehend neu konzipierte Eigenverwaltungsverfahren.
Änderungen durch das COVInsAG sind ebenfalls eingearbeitet.