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Bae, Chunghwa


Entwicklung und Funktion von Haushaltsplan und Haushaltsgesetz in den Verfassungsordnungen Deutschlands und Südkoreas


Ein Rechtsvergleich zum deutschen und südkoreanischen Haushaltsverfassungsrecht


Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1520
Duncker & Humblot
1. Aufl. 2024
   
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Medium: Print
978-3-428-19072-0
01.03.31 Recht der einzelnen Länder (Ostasien ohne Japan)
01.05.40 Rechtsvergleichung
10.26.00 öffentliches Finanzrecht, Finanzwissenschaft

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht. Band: 1520

Ob der Haushaltsplan als Gesetz eine Bedingung für eine rechtsstaatliche Demokratie ist, ist die These, die überprüft werden muss. Der Haushalt in Deutschland wird als die Feststellung des Haushaltsplans in Gesetzesform bezeichnet. Währenddessen wird der Haushaltsplan in Südkorea nicht gesetzlich festgestellt. Substantielle Unterschiede bei der parlamentarischen Beratung des Haushalts sind trotz der unterschiedlichen Formen der parlamentarischen Zustimmung nicht zu beobachten. Bezüglich der Rechtswirkung des beschlossenen Haushaltsplans gibt es in den beiden Ländern keinen bedeutenden Unterschied. Auswirkungen hat die unterschiedliche Ausgestaltung jedoch in Bezug auf den Rechtsschutz. Das Haushaltsgesetz als formelles Gesetz kann in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle überprüft werden. Die südkoreanische Verfassungsänderung sollte sich mit den Fragen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit befassen.