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Details

Slizyk, Andreas


Schmerzensgeld 2025


Handbuch und Tabellen


Termin: Oktober 2024

C.H. Beck
21. Aufl. 2024
   
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in folgenden Online-DB verfügbar...
Medium: Print
978-3-406-82119-6
05.08.00 Haftungsrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

In der gedruckten Ausgabe sind mehr als 4.900 Entscheidungen zu insgesamt rund 5.600 Verletzungen aus den letzten rund 25 Jahren zum Thema Schmerzensgeld abgebildet.

Der Schmerzensgeldtabelle vorangestellt ist eine praxisorientierte Darstellung des gesamten Schmerzensgeldrechts. Darin sind ausführlich die relevanten Bemessungskriterien des Schmerzensgeldes dargestellt. Daneben finden sich auch Ausführungen zur Prozessführung ebenso wie zur steuer- und sozialrechtlichen Einordnung des Schmerzensgeldes.
Optimalen Praxisnutzen gewährleistet das bewährte Gliederungskonzept der insgesamt vier Schmerzensgeldtabellen:

- Die Entscheidungen sind zunächst nach dem jeweils verletzten Körperteil "von Kopf bis Fuß" geordnet.
- Eine zweite Tabelle bietet die alltäglichen Verletzungen (insbesondere HWS).
- Sodann finden sich besondere Verletzungen und Verletzungsfolgen aufgelistet.
- Zuletzt sind noch die Entscheidungen zum Hinterbliebenengeld eigens herausgestellt.

Herausgehoben sind jeweils Urteile zur Arzthaftpflicht.

Ausführliche Beschreibungstexte: Die für die Höhe des Schmerzensgeldes relevanten Bemessungskriterien sind jeweils redaktionell aus den Urteilen extrahiert und übersichtlich aufbereitet.

Dies alles ermöglicht die schnelle Orientierung bei der Suche nach der einschlägigen Rechtsprechung. Jede Entscheidung enthält Angaben zu Schmerzensgeldhöhe, Haftungsquote, immateriellem Vorbehalt und Minderung der Erwerbsfähigkeit. Damit erhält der Benutzer ohne weiteres Nachschlagen die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Gedruckt und online finden sich circa 200 neue Entscheidungen.
Das Handbuch ist wie gewohnt umfassend aktualisiert und an einigen Stellen überarbeitet und ergänzt. Neu ist diesmal ein eigenes Unterkapitel zu immateriellem Schadensersatzes für Verstöße gegen die DS-GVO.