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Unternehmenszusammenschlüsse ziehen Trennungen oder Veräußerungen von Unternehmensteilen nach sich. Dann sind regelmäßig Fragen der Anwendbarkeit des § 613a BGB, zu den Gestaltungsspielräumen aus dem UmwG sowie zu Rahmenbedingungen betriebsbedingter Kündigungen zu klären. Behandelt werden auch arbeitsrechtliche Fragestellungen zu Problemen bei Nachfolgeregelungen, der Fremdvergabe von Leistungen, der Bildung von Profitcentern sowie Konsequenzen für Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge.