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Erscheinungsweise: monatlich
Kündigung: 3 Monate vor dem 30.06. bzw. 31.12.
Die Justiz informiert auf ca. 40 Seiten über Berichte aus dem Justizministerium, über Erlasse und Bekanntmachungen sowie Rechtsprechungen aus dem Zivilrecht, der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafrecht usw.

