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Erscheinungsweise: wöchentlich
Kündigung: 6 Wochen vor Jahresende
Seit dem 1. Januar 2024 erfolgt die amtliche Verkündung des Niedersächsischen Ministerialblatts rein elektronisch.
Hier finden Sie die Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen der Niedersächsischen Landesregierung und des Landesrechnungshofes.