- Alkohol- und Drogenmissbrauch im öffentlichen Dienst
- Die Personalvertretung. PersV
- Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst
- GKÖD IV: Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- Korruption und Untreue im öffentlichen Dienst
- Kündigung bei Krankheit
- Mobbing und sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst
- Personal Recruitment: effektiv & effizient
- Schwerbehindertenrecht
- Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Erscheinungsweise: online
Bezugspreis für 1 Nutzer für 2024 jährlich 487,92 €
Testzugang für 4 Wochen für 2024 jährlich 0,00 €
Kündigung: 2 Monate zum Jahresende nach Ende eines 12-monatigen Bezugszeitraums
Die Datenbank „Das Recht des Öffentlichen Dienstes” bietet umfassenden und besonders komfortablen Zugriff auf alle notwendigen Informationen zum gesamten Recht des Öffentlichen Dienstes. Die Datenbank basiert auf drei Säulen:
- der Großkommentar „Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD)” für schnellen und komfortablen Zugang zu allen relevanten Texten und wichtigen Entscheidungshilfen: fundierte Kommentierungen sowie kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Literatur,
- zahlreiche Einzelwerke zu dienstrechtsbezogenen Themen in Form von eBooks,
- die renommierte Fachzeitschrift „Die Personalvertretung”.
Je nach beruflicher Ausrichtung, ob Generalist oder Spezialist, entscheiden Praktiker sich für das Gesamtdatenbankangebot oder für einzelne Rechtsgebiete in Modulform, so z.B. das Modul „TVÖD/TV-L“.
Das Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist durch den TVöD und den TV-L geregelt. Das Modul „TVÖD/TV-L“ erleichtert den Umgang mit dieser facettenreichen Materie und den immanenten Rechtsproblemen. Es enthält neben Informationen zur Linie der Rechtsprechung auch kommentierte Überleitungstarifverträge sowie neue und fortgeltende Tarifverträge, Spartentarifverträge und Sonderregelungen. Darüber hinaus sind zahlreiche Fachinformationen zu speziellen Themen wie z.B. dem Schwerbehindertenrecht enthalten.