- Alkohol- und Drogenmissbrauch im öffentlichen Dienst
- Das behördliche Disziplinarverfahren
- Das Recht der Personalvertretung in Berlin
- Das Recht der Personalvertretung in Nordrhein-Westfalen
- Die dienstliche Beurteilung
- Die Personalvertretung. PersV
- Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst
- GKÖD I: Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht
- GKÖD II: Disziplinarrecht des Bundes und der Länder
- GKÖD III: Besoldungsrecht des Bundes und der Länder
- GKÖD IV: Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- GKÖD V: Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder
- Korruption und Untreue im öffentlichen Dienst
- Kündigung bei Krankheit
- Mobbing und sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst
- Personal Recruitment: effektiv & effizient
- Schwerbehindertenrecht
- Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Erscheinungsweise: online
Bezugspreis für 1 Nutzer für 2024 jährlich 1913,16 €
Testzugang für 4 Wochen für 2024 jährlich 0,00 €
Kündigung: 2 Monate zum Jahresende nach Ende eines 12-monatigen Bezugszeitraums
Seit der Dienstrechtsreform befindet sich das Recht des Öffentlichen Dienstes in einem tiefgehenden Umbruch: Kompetenzen wurden vom Bund auf die Länder verlagert und von diesen auch - in unterschiedlicher Geschwindigkeit - durch entsprechende Gesetzgebung wahrgenommen. Mit der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" erfassen Praktiker die Änderungen der Rechtsvorschriften und die Entwicklungen in der Rechtsprechung schneller, ordnen diese punktgenau ein und setzen sie in Ihrer Verwaltung optimal um bzw. berücksichtigen diese in Ihrer Rechtsberatung.
Die Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" besteht aus drei Säulen:
1. Der Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD)- der von Prof. Dr. Walther Fürst, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a. D., begründete Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD) wird heute von Dr. iur. Ingeborg Franke, Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts a.D., und Prof. Dr. iur. Hans-Dietrich Weiß, Ministerialrat beim Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht a.D., herausgegeben. Er wird fortlaufend aktualisiert und umfasst insgesamt 25 Ordner. Die Kommentierungen erläutern - jeweils thematisch geschlossen und auf fachlich höchstem Niveau - das gesamte Recht des Öffentlichen Dienstes: vom allgemeinen Beamtenrecht des Bundes und der Länder über das Besoldungsrecht in Bund und Ländern bis zum Richter- und Wehrrecht. Wichtig für die Praxis: Sofern nicht alle Rechtsgebiete benötigt werden, können alternativ einzelne Rechtsgebiete in Modulform gebucht werden.
2. Zahlreiche themenbezogene Standardwerke aus dem Verlagsprogramm des Erich Schmidt Verlags, die als eBooks enthalten sind. Anwender profitieren hier insbesondere von schneller Navigation im Buch durch die vollständig verlinkten Inhalts- und Stichwortverzeichnisse. Als eBook sind z.B. enthalten: Bieler/Lorse, Die dienstliche Beurteilung und Bieler/Lukat, Das behördliche Disziplinarverfahren.
3. Die Fachzeitschrift „Die Personalvertretung“ (PersV) - sie gilt unter Personalpraktikern als unverzichtbarer Klassiker und enthält neben dem Personalvertretungsrecht auch häufig Beiträge zu allgemein interessierenden Themen des Rechtes des Öffentlichen Dienstes. Für Nutzer der Datenbank bzw. ihrer Module ist sie als eJournal verfügbar.
Die praktischen Vorzüge der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes":
- Einfache Handhabung - unkomplizierte und intuitive Arbeit mit der Datenbank
- Zeitersparnis - schnelle Schlagwort-Recherche, durch das Setzen von Filtern verfeinerbar
- Aktualität - Updates finden regelmäßig online statt - ohne der Anwender aktiv werden muss
- Mobilität - ortsungebundene Recherche, auch unterwegs auf mobilen Endgeräten
- Kostensenkung - budgetschonende Mehrfachlizenzen zur Senkung der IT-Kostenstruktur