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Eichmann, Helmut / Kur, Annette (Hrsg.)


Designrecht


Praxishandbuch

Nomos
2. Aufl. 2016
   
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Medium: Print
978-3-8487-1769-9
07.35.20 Geschmacksmusterrecht
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Das Handbuch Designrecht erläutert alle rechtlichen Grundlagen des Designschutzes, in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht, national und international. Es vermittelt übersichtlich und praxisnah die Verfahren, in denen man Designschutzrechte erlangt und durchsetzt, und deren Kosten. Der Leser erfährt, wie Designschutzrechte verwertet und Designs im Ausland geschützt werden, welche Mittel das Strafrecht zum Schutz von Designs zur Verfügung stellt und was das Designerpersönlichkeitsrecht umfasst.

Das neue Designgesetz - Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes -- hat mit dem Begriff „Design“ nicht nur die Terminologie des Geschmacksmustergesetzes aufgegeben und internationalen Gepflogenheiten angeglichen sowie zahlreiche europäische Vorgaben umgesetzt, sondern es bringt auch erhebliche Auswirkungen für die Gerichts- und Beratungspraxis mit sich, da durch das Gesetz ein Nichtigkeitsverfahren beim DPMA eingeführt wurde, das sich wesentlich auf den Verletzungsprozess auswirkt.

Die 2. Auflage des Praxishandbuchs Designrecht reagiert umfassend: Viele Abschnitte wurden neu verfasst und der neuen Rechtslage angepasst. Im Fokus der Neuauflage steht aber auch die teils heftig diskutierte neuere Rechtsprechung, z.B. die geänderte BGH-Rechtsprechung zum Verhältnis von Urheberrecht und Designschutz („Geburtstagszug“) sowie die aktuelle EuGH-Rechtsprechung zum Ausschluss des Markenschutzes für dreidimensionale Gestaltungen.
Aktualisiert und durch Ausführungen zu wahrnehmungspsychologischen Erkenntnissen im Fall von „Look-Alikes“ erweitert wurde ferner das Kapitel zum UWG-Schutz.

Besonders praxisnah:
Zahlreiche Abbildungen, Beispiele und Praxishinweise machen das Thema Designrecht besonders anschaulich und verständlich. Das Handbuch vermittelt in verständlicher Sprache Argumente für höchstrichterlich noch ungeklärte Rechtsfragen im Streit bei Gerichten und Behörden. Hierfür steht die wissenschaftliche Kompetenz und Praxiserfahrung von mit Designrechtsfragen seit vielen Jahren vertrauten.