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Wolters Kluwer. Blersch / Goetsch / Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht. online


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Online-DB
Medium: Online-DB
4-88872--2
06.08.00 Insolvenzrecht (Konkurs-, Vergleichsrecht), Sanierungsrecht
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Erscheinungsweise: online

Bezugspreis für 3 Nutzer (jährliche Abrechnung) für 2024 jährlich 452,61 €
Vorzugspreis für 3 Nutzer (monatliche Abrechnung) für 2024 jährlich 503,33 €
Kündigung bei jährlicher Abrechnung: 3 Monate vor Ende einer 12-monatigen Laufzeit, danach Verlängerung um weitere 12 Monate
Kündigung bei monatlicher Abrechnung: 5 Werktage vor Ablauf des Monats, danach Verlängerung um einen weiteren Monat


Mit Rechner zur Berechnung der Regel- und Mindestvergütung nach § 2 InsVV und der Verfahrenskosten!

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Der Berliner Kommentar Insolvenzrecht als zuverlässige und effiziente Onlineversion - mit InsVV-Rechnern und Mustern zum Download

Mit dem digitalen Berliner Kommentar bearbeiten Sie Fälle zügiger denn je, denn neben relevanten Inhalten profitieren Sie hier von den integrierten Online-Funktionen.

Im Fokus: InsO und InsVV
Ein Team aus renommierten Praktikern und Wissenschaftlern kommentiert neben der Insolvenzordnung (InsO) die Insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung (InsVV), das Internationale Insolvenzrecht (EuInsVO, Art. 102 EGInsO), das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) sowie § 27 ArbnErfG und für das Insolvenzrecht relevante Aspekte des Steuerrechts.

Praktische Arbeitshilfen für mehr Effizienz
Online steht Ihnen - neben Mustern und Formularen zum Download- der InsVV-Rechner zur Verfügung. Der Rechner, entwickelt von dem Vergütungsexperten und Mitherausgeber Herrn Dr. Jürgen Blersch, beinhaltet ein Modul zur Berechnung der Regel- bzw. der Mindestvergütung nach § 2 InsVV sowie ein Modul zur Berechnung der Verfahrenskosten. Mit dem Verfahrenskostenrechner können die individuellen, verfahrensspezifischen Vergütungen des Insolvenzverwalters, vorläufigen Insolvenzverwalters oder Treuhänders gemäß § 293 InsO und des Sachwalters bzw. vorläufigen Sachwalters berechnet werden. Neben den jeweiligen Vergütungen können auch die Gerichtskosten nach den jeweils im Verfahren maßgeblichen Werten ermittelt werden.