Reihe: Kompaktwissen Gesundheitswesen
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Sachleistungsprinzip angewendet. Vertragsärzte müssen einmal je Quartal eine Abrechnung erstellen, die alle Leistungen beinhaltet, die der Arzt für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht hat.
Dabei bildet der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), das Verzeichnis, nach dem ambulante vertragsärztliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, die Abrechnungsgrundlage.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist Adressat der Quartalsabrechnung und übernimmt die Abrechnung mit den Krankenkassen bzw. prüft deren Daten auf Richtigkeit. Danach erfolgt die Honorarverteilung, mittels derer die Ärzte ihr Honorar aus der Gesamtvergütung erhalten. Grundlage für die Abrechnung ist der Honorarvertrag, den die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslands anhand deutschlandweit geltender Regelungen unter Berücksichtigung regionaler Begebenheiten mit den Krankenkassen abgeschlossen haben.
Buchdetails
Titel · Autor · Sachgebiet | Verlag · Auflage · ISBN | Aktualität · Status | Bestellen | Merken |
---|---|---|---|---|
Details Wendland, Holger Die Abrechnung der Gesetzlichen Krankenversicherung in der Arztpraxis Darstellung der rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Abrechnung.
Kompaktwissen Gesundheitswesen |
2016 |
|||
|
||||
Medium: Print
| ||||
09.03.05 SGB V Krankenversicherung, Kassenarztrecht, Heilberufleistungen 10.02.00 Steuerrecht, allgemein |
||||
|
||||