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Tegethoff, Carsten


Bayerisches E-Government-Gesetz


Erläuterungen und ergänzende Vorschriften


vergriffen, keine Neuauflage laut Verlag / nur noch online verfügbar


KommunalPraxis aktuell
Carl Link Verlag
1. Aufl. 2017
   
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Medium: Print
978-3-556-07161-8
02.01.00 Allgemeines öffentliches Recht
02.90.02 Landesrecht Bayern
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Reihe: KommunalPraxis aktuell

Der Begriff »E-Government« steht für den zielgerichteten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben. Durch den Ausbau des E-Governments soll u. a. die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung erhöht und ein wesentlicher Beitrag zu Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau geleistet werden. Für Bürger und Unternehmen soll der Zugang zu öffentlichen Diensten, Verfahren und Informationen erleichtert werden; die Verwaltung kann einfacher, effektiver, bürger- und unternehmensfreundlicher gestaltet werden.

Der Ausbau und dauerhafte erfolgreiche Einsatz der digitalen Verwaltung in Bayern erfordert einen einheitlichen Rechtsrahmen, der zum Bundes-, Unions- und Völkerrecht kompatibel ist. Diesen Rechtsrahmen gewährleistet das Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458).

In dem vorliegenden, in erster Auflage erscheinenden Handbuch werden die Regelungen des BayEGovG unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung, der Rechtsprechung und aktueller Literatur erläutert. Des Weiteren sind Erläuterungen zu Vorschriften des BayVwVfG enthalten, die durch Art. 9 Abs. 2 BayEGovG geändert worden bzw. für die Anwendung des BayEGovG von besonderer Bedeutung sind. Hinzu kommen Auszüge aus dem Signaturgesetz und dem De-Mail-Gesetz.

Das Handbuch wendet sich an alle mit öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit betrauten Leiter und Sachbearbeiter in Behörden des Freistaat Bayerns, der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaats Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Der Autor Dr. Carsten Tegethoff ist Richter am Bundesverwaltungsgericht. Im Rahmen seiner bisherigen beruflichen Stationen war er nicht nur als Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern auch in der Verwaltung an der Regierung von Unterfranken und im Niedersächsischen Justizministerium tätig. Er ist Mitautor u. a. des ebenfalls bei Wolters Kluwer Deutschland erscheinenden Kommentars »Verwaltungsrecht in Bayern«.