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Droßel, Sebastian W.


Das neue Betriebsrentenrecht



Nomos Praxis
Nomos
1. Aufl. 2017
   
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978-3-8487-3839-7
08.18.00 Betriebliche Altersersorgung
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Reihe: Nomos Praxis

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz stellt einen Paradigmenwechsel im Zuge der Stärkung der 2. Säule der Alterssicherung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen dar. Der Gesetzgeber reagiert auf die schwierige Situation der kapitalgedeckten Vorsorge im Niedrigzinsumfeld und die stagnierende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist dabei das letzte große Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode, ein Abschluss der parlamentarischen Beratungen wird für März 2017 erwartet. Die neuen Regelungen sollen ab 1. Januar 2018 gelten.

Der Band „Das neue Betriebsrentenrecht“ nimmt unmittelbar Bezug auf die Neuregelungen, die in vielen Bereichen, Stichwort „pay and forget“, neues Recht schreiben:

- Die „reine Beitragszusage“, mit der der Gesetzgeber, in Abkehr von wesentlichen Grundsätzen der betrieblichen Altersversorgung, Neuland betritt: Für wen gilt diese und ab wann, wie kann sie rechtswirksam vereinbart werden, welche rechtlichen Risiken verbleiben beim Unternehmen?
- Was bedeutet die neue Zusageart für die Tarifparteien? Wie müssen in Zukunft Tarifverträge aussehen, wie können Allgemeinverbindlicherklärungen angewandt werden?
- Der vorgesehene Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers in Verbindung mit der reinen Beitragszusage rüttelt an den Grundfesten der betrieblichen Altersversorgung: Wie sind die Neuregelungen mit den gewachsenen Strukturen in Einklang zu bringen?
- Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber, der für Mitarbeiter im Niedriglohnbereich eine betriebliche Altersversorgung finanziert, eine direkte staatliche Förderung erlangen?
- Wie ist mit dem geplanten „Optionsmodell“ umzugehen, durch das die Tarifparteien ermächtigt werden, sogenannte opt-out-Regelungen einzuführen, die eine automatische Einbeziehung aller Arbeitnehmer eines Betriebes in eine Entgeltumwandlung ermöglichen? Wie können Regelungen verhindert oder erzwungen werden?

Für die betriebliche Praxis
- zeichnet der Band anhand dieser Fragestellungen die Entwicklung von den Forschungsgutachten über den Gesetzentwurf bis hin zum fertigen Gesetz nach,
- ordnet die Neuerungen in den gegenwärtigen Kontext der betrieblichen Altersversorgung ein,
- zeigt das Werk Berührungs- und Reibungspunkte auf und gibt Vorschläge für die Lösung von Widersprüchen zwischen der „alten“ und der „neuen“ bAV-Welt. Das Buch bietet der Praxis eine erste Orientierung zum Umgang mit den neuen Möglichkeiten mit all ihren arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Wechselwirkungen.

Alles im Blick
Zusätzlich werden die Neuerungen aus dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21.12.2015 behandelt, das, von der Praxis kaum beachtet, ebenfalls zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt und nicht unerhebliche Neuerungen in Bezug auf die 2. Säule bringt (z.B. Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen, Dynamisierung von Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer).

Das Werk ist ideal für Unternehmen und deren Personalabteilungen, Konzern- und Betriebsräte, Gewerkschaften, Arbeitsrichter, Rentenberater, Fachanwälte und Steuerberater, die das neue Recht und seine Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb kennen sollten.