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Groß, Ingrid / Eder, Thomas


Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen



AnwaltsGebühren
Deutscher Anwaltverlag
5. Aufl. 2018
   
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in folgenden Online-DB verfügbar...
Medium: Print
978-3-8240-1524-5
06.15.00 Kostenrecht in Rechtssachen

Reihe: AnwaltsGebühren

Dieser Titel ist auch enthalten in ReNoSmart, der neuen Online-Bibliothek für Kanzlei- und Notariatsmitarbeiter. ReNoSmart bietet Ihnen geballtes Wissen aus über 70 Fachbüchern und 7 Periodika. Mehr erfahren Sie unter www.renosmart.de

Wer als Anwalt im Familienrecht arbeitet, tut dies meistens aus Leidenschaft. Gut für die Mandanten, aber nicht immer gut für den Anwalt, denn der Gegenstandswert in Ehe- und Familiensachen ist oft nur gering. Diese Honorierung sollten Sie aber nicht als unveränderlich hinnehmen, denn es gibt Mittel und Wege, wie Sie auch im Familienrecht Honorare erzielen können, die Ihrer Leistung und Ihrem Engagement angemessen sind. Wie das geht, zeigt Ihnen das Handbuch „Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen".

Jetzt angemessene Honorare im Familienrecht erzielen!

So erzielen Sie als Anwalt im Familienrecht endlich die Honorare, die Sie auch wirklich verdienen!

Eins ist klar: Mit Mandaten im Ehe- und Familienrecht können Sie keine Reichtümer anhäufen. Trotzdem haben diese Fälle für viele Anwälte einen besonderen Reiz, denn hier können Sie sehr oft Menschen in Notlagen helfen - ein befriedigendes Gefühl! Aber natürlich verdienen Sie es, angemessen für Ihre Dienste entlohnt zu werden. Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, sagt dazu im Anwaltsblatt: „Im Familienrecht sind Anwälte grundsätzlich geneigt, ihr Helfersyndrom auszuleben. Sie laufen immer Gefahr, dafür nicht das Angemessene zu verlangen - nämlich eine Vergütung, die dem Aufwand entspricht." Eine solche Vergütung ist trotz geringer Gegenstandswerte und etlicher VKH-Mandaten aber durchaus möglich!

Ihre praktische Anleitung für die wirtschaftliche Optimierung von familienrechtlichen Mandaten

Wenn Sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im DAV sind, dann haben Sie wahrscheinlich die 4. Auflage von „Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen" im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft erhalten. Seitdem sind über 4 Jahre vergangen und in der Rechtsprechung hat sich eine ganze Menge getan. Zeit für eine Neuauflage, und diese 5. Auflage ist eine Investition, die sich für Sie in jedem Falle lohnt! Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Thomas Eder, Dozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg zur Thematik RVG und Abrechnung, führt die Arbeit der verstorbenen Autorin - der Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß mit der gleichen Sorgfalt und Kompetenz fort.

Die neue 5. Auflage - Ihr optimaler Zugang zum RVG!

Dank der systematischen und damit leicht nachvollziehbaren Darstellung der Materie in der komplett überarbeiteten Neuauflage von „Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen" können Sie als Anwalt im Familienrecht die zeit- und arbeitsintensiven Sachverhalte angemessen abrechnen. Sie finden unter anderem diese Themen:

- Die Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit
- Abgrenzung außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretungsmandate
- Die Gebühren im gerichtlichen Verfahren
- Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen
- Die Werte im Hauptsacheverfahren der 1. Instanz
- Die Werte im außergerichtlichen Mandat
- Gebühren und Werte im Eilverfahren
- Das Verbundverfahren
- Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe
- Und noch vieles mehr!

Vergessen Sie nicht die Vergütungsvereinbarungen!

Als Anwalt im Familienrecht sollten Sie sich nicht alleine auf das RVG verlassen. „Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen" zeigt Ihnen deshalb detailliert und anschaulich, wann Vergütungsvereinbarungen sinnvoll beziehungsweise sogar nötig sind, damit Sie auch wirklich angemessen honoriert werden. Zahlreiche Berechnungsbeispiele, das Aufzeigen typischer Fallstricke und viele Praxistipps machen die 5. Auflage von „Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen" zu einem unverzichtbaren Ratgeber für alle Familienrechtler, die Ihren Mandanten kompetent helfen und dafür angemessen entlohnt werden wollen.

Jetzt Familienrechtsmandate angemessen abrechnen!