Die Darstellung greift in 6. Auflage die Entwicklung und die aktuelle Rechtsprechung zum niedersächsischen Eigenbetriebsrecht auf.
Der Titel setzt sich im Kern mit den Möglichkeiten des „Optionsmodells“ für die niedersächsischen Eigenbetriebe auseinander.
Bei der Wirtschafts- und Rechnungsführung der Eigenbetriebe darf die handelsrechtliche oder die gemeindehaushaltsrechtliche Form gewählt werden. Das Buch gibt Hinweise zu den Entscheidungskriterien und erläutert die beiden Formen der Wirtschafts- und Rechnungsführung. Dabei werden die Anwendung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens mit den dazu geltenden Vorschriften, Mustern und Hinweisen für die auf seiner Grundlage geführten Eigenbetriebe in Niedersachsen und die handelsrechtliche Form nach dem HGB mit ihren Grundlagen ausführlich und praxisnah erläutert. Alle notwendigen Rechtsvorschriften und Hinweise sind abgedruckt.
Das Buch enthält praxisoreintierte und leicht verständliche Ausführungen zur rechtlichen Zulässigkeit und zum Umfang der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Abgrenzung der Eigenbetriebsform und seiner Vorteile gegenüber den mit ihr konkurrierenden Formen.
Der Ratgeber eignet sich für: Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltungen, die Region Hannover, Zweckverbände, Eigengesellschaften, Eigenbetriebe, Rechnungsprüfungsämter, die überörtl. Prüfung beim Landesrechnungshof, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Kommunalaufsichtsbehörden und die kommunalen Spitzenverbände.
Der Autor, Jürgen Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Wuppertal, vormals Beigeordneter, Stadtdirektor und Kämmerer der Stadt Remscheid, ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen vor allem zum Kommunalrecht.
Buchdetails
| Titel · Autor · Sachgebiet | Verlag · Auflage · ISBN | Aktualität · Status | Bestellen | Merken |
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| Details Müller, Jürgen Eigenbetriebsrecht Niedersachsen Termin: März 2026 |
Kommunal- und Schul-Verlag 6. Aufl. 2026 |
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Medium: Print
| 978-3-8293-2109-9 | |||
| 02.10.20 Anstalten des öffentlichen Rechts, öffentliche Unternehmen 02.90.09 Landesrecht Niedersachsen |
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