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Der Streit am Gartenzaun wird alljährlich in beinahe einer halben Million Fällen vor deutschen Gerichten ausgetragen. Insofern gehört das Nachbarrecht zu den Gebieten mit den zahlreichsten Fällen in der Rechtspraxis.
Das Handbuch bereitet die Materie des Nachbarrechts im gesamten Bundesgebiet nach Themenbereichen auf und setzt damit neue Standards. Hierzu gehören u.a. Grenzverhältnisse und Grenzeinrichtungen, Überbau, Grundstückseinwirkungen (insbesondere Zuführung unwägbarer Stoffe, § 906 BGB; Gefahr drohende Anlagen, § 907 BGB; Drohender Gebäudeeinsturz, § 908 BGB oder Vertiefung, § 909 BGB). Auch die Notweg- und Betretungsrechte gemäß § 917 BGB, das Fensterrecht, und Probleme bei Bäumen und Sträuchern werden ausführlich dargestellt.
Dort, wo landesrechtliche Regelungen deutlich voneinander abweichen, wird den Erläuterungen ein Vergleich der Länderregelungen in synoptischer Form vorangestellt.
Auch das Prozessrecht und die obligatorische Schlichtung gemäß § 15a EGZPO werden in einem eigenen Kapitel behandelt.
Mustertexte, die sich an den Bedürfnissen der Praxis orientieren, (wie z. B. vertragliche Vereinbarungen eines Überbaus oder der Verzicht auf eine Notwegrente) runden das Werk ab.
Das vorliegende Handbuch soll über die Rechtslage in Nachbarstreitigkeiten informieren. Gleichzeitig sollen auch Vorschläge zur einvernehmlichen Streitbeilegung gegeben werden.
Die Neuauflage berücksichtigt vor allem die seit der Vorauflage im Zivilrecht zahlreich ergangene Rechtsprechung des BGH insbesondere zu folgenden Themen:
- Baulichkeitswasser und wild abfließendes Wasser
- Notwege- und Notleitungsrecht
- § 1004 BGB: WE-Gemeinschaft, Verjährung
- Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 II 2 BGB
Berücksichtigt wurden auch die neuen Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung zum Überbau durch Wärmedämmung (Art. 46a AGBGB Bayern).
Im öffentlichen Recht betreffen die Aktualisierungen in erster Linie die neue Rechtsprechung des BVerwG zur Verfristung des Widerspruchsrechts bei fehlender amtlicher Bekanntgabe der Baugenehmigung sowie zum öffentlichen Baurecht und zum Immissionsschutzrecht.