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Steindorf, Joachim (Hrsg.)


Waffenrecht. WaffR


Waffengesetz, Beschussgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz einschließlich untergesetzlichem Regelwerk und Nebenbestimmungen


Beck'sche Kurz-Kommentare, Band 35
C.H. Beck
11. Aufl. 2022
3 Exemplare  
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Medium: Print
978-3-406-73999-6
03.05.00 Nebenstrafrecht, Waffenrecht, Betäubungsmittelgesetz

Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare. Band: 35

Das Waffenrecht gliedert sich in zwei Gesetze:

- das Waffengesetz sieht zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Regelungen für die Waffenbesitzer vor
- das Beschussgesetz regelt die Prüfung und Zulassung von Waffen und Munition zur Sicherheit der Verwender

Beide Gesetze werden auch in dieser Auflage in bewährter Weise praxisnah und umfassend kommentiert.

Darüber hinaus werden die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), die Beschussverordnung (BeschussV) und das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) kommentiert.

In der 11. Auflage sind folgende Gesetzesänderungen enthalten:

- die Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- das Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
- das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
- das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sowie
- das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften.

Insbesondere das letztgenannte Gesetz hat zu umfangreichen Änderungen des Waffengesetzes geführt, die in der Neuauflage berücksichtigt werden mussten. Insbesondere zu nennen sind hier die Neufassung des § 38 (Ausweispflichten) sowie die Einführung des § 39a (Verordnungsermächtigung).

Das 3. WaffRÄndG vom 17.2.2020 wird in der Neuauflage Berücksichtigung finden. Es tritt in großen Teilen am 1. 9.2020 in Kraft und dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 über die Kontrolle des Erwerbs von Waffen. Mit diesem Gesetz werden drei Ziele verfolgt:

- der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen soll erschwert werden
- sämtliche Schusswaffen sollen künftig vom Zeitpunkt der Herstellung oder ihrem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder ihrem Verbringen aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden können
- die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge soll erschwert werden (u.a. durch Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen).

 
 

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10. Aufl. 2015 alt verfügbar 02.08.00-Bi-5/3

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