Ab 2022 müssen alle rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, danach jeweils alle sieben Jahre. Die erste Hauptfeststellung zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte hat also zum 1.1.2022 zu erfolgen und die auf diesen Zeitpunkt festgestellten Grundsteuerwerte werden erst für die Grundsteuer ab 2025 gelten. Den Ländern steht es mit der sogenannten Öffnungsklausel jedoch frei, ob sie eigene Berechnungsmethoden entwickeln wollen.
In diesem Kommentar finden Sie alle Neuerungen des reformierten Grundsteuergesetzes sowie den hierzu geänderten Bewertungsgesetzvorschriften kompakt und aktuell erläutert.
- Feststellung von Grundsteuerwerten (§§ 219 - 227 BewG)
- Grundsätze - Feststellungssystematik
- Hauptfeststellung
- Wertfortschreibungen - neue Wertfortschreibungsgrenzen
- Erläuterung auch zur sog. Grundsteuer C (gesonderter Hebesatz aus städtebaulichen Gründen auf baureife unbebaute Grundstücke) ab 1.1.2025
Vorteile:
- Klarer Fokus auf die Reform-Vorschriften in GrStG und BewG
- Kompakte Übersicht über die neuen bzw. geänderten Vorschriften
- Voranstellung eines Fassungsvergleichs (Synopse GrStG und BewG
- Mit dieser frühen Erstkommentierung sind Sie auf Augenhöhe mit der Verwaltung.
Der Autor Michael Roscher, in der Bundesfinanzverwaltung tätig, ist u.a. erfahrener Kenner der einschlägigen Rechtsmaterie und langjähriger Autor zu Grundsteuer und zum Bewertungsrecht.
Buchdetails
Titel · Autor · Sachgebiet | Verlag · Auflage · ISBN | Aktualität · Status | Bestellen | Merken |
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Details Roscher, Michael Grundsteuergesetz. GrStG Erstkommentierung des reformierten Grundsteuergesetzes mit Bewertungsrecht |
Haufe 1. Aufl. 2020 |
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978-3-648-13878-6 | ||||
10.14.00 Grunderwerbsteuer, Grundsteuer |
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