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Raue, Peter / Hegemann, Jan (Hrsg.)


Münchener Anwaltshandbuch Urheber- und Medienrecht



Münchener AnwaltsHandbücher
C.H. Beck
3. Aufl. 2022
   
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in folgenden Online-DB verfügbar...
Medium: Print
978-3-406-77630-4
07.35.60 Urheberrecht, allgemein, Multimedia
07.35.80 Presserecht
07.35.81 Rundfunk- und Fernsehrecht

Reihe: Münchener AnwaltsHandbücher

Das Münchener Anwaltshandbuch Urheber- und Medienrecht widmet sich vor allem den vielfältigen Themen, die von der einschlägigen Fachanwaltschaft abgedeckt werden. Die zahlreichen Teilbereiche des Fachanwaltskatalogs nach § 14j FAO werden in einem Band zusammenhängend dargestellt und von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern mandatsgerecht aufbereitet.

Auch dieses Anwaltshandbuch wird formal durch seine integrierte Darstellungsform geprägt: Zahlreiche Checklisten, Formulierungsvorschläge, Muster und Praxistipps ermöglichen dem Rechtsanwalt sowohl im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit als auch im Prozess stets eine rasche und erfolgreiche Problemlösung.

Folgende Themen werden behandelt:
- Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen
- Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht
- Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
- Rundfunkrecht
- Jugendmedienschutz
- Grundzüge des Telemedien -und Telekommunikationsrechts
- Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
- Kulturförderung
- Medienarbeitsrecht und Sozialrecht
- Verfahrensrecht

Die 3. Auflage bringt das erfolgreiche Werk auf den Stand Sommer 2022.
Das Urheber- und Medienrecht war seit Erscheinen der Vorauflage - nicht nur durch die fortschreitende Digitalisierung - vielfältigen und schnellen Änderungen unterworfen, zuletzt vor allem durch das "Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes" oder das "Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten" (UrhDaG). Diese und alle anderen relevanten Neuerungen sind eingehend berücksichtigt.