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Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus. Der Reformbedarf ist vielgestaltig; das gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Mit der Reform wird das noch aus dem vorletzten Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst und ein Gesellschaftsregister eingeführt.