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Sozialgesetzbuch XIV


Soziale Entschädigung. Lehr- und Praxiskommentar


Nomos Handkommentar
Nomos
2. Aufl. 2024
   
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978-3-7560-1371-5
09.03.14 SGB XIV Soziale Entschädigung
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Reihe: Nomos Handkommentar

Zum 1. Januar 2024 tritt das SGB XIV - soweit nicht bereits vorab geltend - nun vollständig in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auch sämtliche Verordnungen aufgrund der zahlreichen Verordnungsermächtigungen verkündet sein. Parallel sind bis zum Jahresende 2023 weitere ergänzende bzw das SGB XIV nochmals ändernde Neuregelungen geplant.

Die Neuauflage
Die 2. Auflage des LPK-SGB XIV kommentiert sämtliche Neuregelungen nach deren Verabschiedung, insbesondere das geplante Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze, sowie die neuen Rechtsverordnungen, die die Anwendungspraxis prägen werden. Das hochgelobte Konzept eines die Praxis vorbereitenden Kommentars entwickelt sich damit fort und berücksichtigt dabei die seit 2022 veröffentliche Rechtsprechung und Literatur.

Aktuell berücksichtigt
- Bürgergeld-Gesetz 2022
- Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts 2023
- Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze 2023.
- Traumaambulanzverordnung 2022
- Versorgungsmedizin-Verordnung 2023
- Neue Auslandszuständigkeits-Verordnung - AuslZustV 2023
- Neue Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei den Besonderen Leistungen im Einzelfall im Sozialen Entschädigungsrecht 2023
- Neue Verordnung zur Durchführung des Berufsschadensausgleiches 2023
- Rundschreiben des BMAS zur Zuordnung von Leistungen nach dem SGB XIV und damit im Zusammenhang stehender Leistungen als Geldleistungen

Die neuesten LSG- und BSG-Entscheidungen
Insbesondere zu den Themen
- Impfung (Wehrdienstbeschädigung, Sechsfachimpfung, Verbitterungsstörung als Impfschaden, Impfschäden als Folgen eines Arbeitsunfalls)
- Opferentschädigung (Schockschaden, Psychische Störung nach Raubüberfall, Unbilligkeit durch Verbleib in Ehe, Beweismaßstab bei Missbrauch)
- Geld-, Sach- und Dienstleistungen (Hörgeräte, Anspruch auf Versorgungskrankengeld und Lösung vom früheren Beruf, Verhältnis Grundrente (BVG) - Kindergeld)

Auf dem aktuellen Stand werden die Regelungen aus dem Anti-D-Hilfegesetz, Häftlingshilfegesetz, StrRehaG, VwRehaG sowie der Teil C der Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung mit kommentiert.