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Unzureichende Arbeitsanweisungen werden dem Rechtsanwalt als Organisationsverschulden zugerechnet, was seine Haftung begründen kann. Umso wichtiger ist es, dass er sich mit einer korrekten, von den Mitarbeitern unterzeichneten Arbeitsanweisung absichert.
In der Praxis verfügen jedoch nur große Kanzleien über Arbeitsanweisungen/Kanzleihandbücher, in denen bestimmte Prozesse verschriftlicht sind. Alle anderen haben - wenn überhaupt - mündliche Anweisungen, die aber gerade nicht dokumentiert sind, was im Ernstfall den Beweis und damit eine Entlastung der im Versagensfall drohenden Haftung erheblich erschwert.
Die eBroschüre „Arbeitsanweisungen für die Anwaltskanzlei" liefert schnelle und rechtssichere Musterformulierungen zu den gängigen Themen der Arbeitsanweisung, wie z.B. zum Post- und Faxeingang, zum elektronischen Rechtsverkehr, zur Anrufannahme, zur Fristenberechnung und -kontrolle sowie Terminabsprache, die vom Autor in der eigenen Kanzlei praxiserprobt wurden.

