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Staudinger, Ansgar / Artz, Markus (Hrsg.)


Neues Kaufrecht und Verträge über digitale Produkte


Einführung in das neue Recht

C.H. Beck
1. Aufl. 2022
   
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in folgenden Online-DB verfügbar...
Medium: Print
978-3-406-77601-4
05.07.50 EDV-Vertrags-, Internetvertragsrecht und E-Commerce

In Umsetzung der RL (EU) 2019/770 erfolgt ein weiterer Schritt in Richtung Harmonisierung des Vertragsrechts betreffend die Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Die Umsetzungsvorschriften der §§ 327a-327u BGB sind ab 1.1.2022 anzuwenden.
Ferner ist bis 1. Juli 2021 die Richtlinie (EU) 2019/771 - Warenkaufrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Zweck der Warenkaufrichtlinie ist es, für ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sorgen, indem gemeinsame Vorschriften insbesondere über bestimmte Anforderungen an Kaufverträge über Sachen mit digitalen Elementen zwischen Unternehmern und Verbrauchern festgelegt werden (§§ 475a-475e BGB). Die Warenkaufrichtlinie ist auf Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, anzuwenden.

Weitere Änderungen sind durch das Gesetz über faire Verbraucherverträge vorgesehen.
Der neue im BGB verankerte Abschnitt über Verträge über digitale Produkte regelt das Vertragsrecht über digitale Produkte komplett eigenständig und neu. Begriffsdefinitionen (digitale Inhalte, Bereitstellung), Regelungen zur den Rechten bei unterbliebener Bereitstellung, Produktmängel, Aktualisierungen, Rechtsmängel, Verjährung, Beweislast, Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz, Minderung Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung, Nutzung nach Vertragsbeendigung, Änderungen an digitalen Produkten, datenschutzrechtliche Fragen sind nur einige Schlagworte zum Regelungsumfang.

Dieser Einführungsband von Staudinger/Arzt wird das neue Recht systematisch darstellen und auf Änderungen in der aktuellen Vertragspraxis hinweisen. So entsteht für denjenigen, der sich in der täglichen Praxis mit dem Kauf/Verkauf und der Bereitstellung digitaler Inhalte befasst, ein klares Bild von den Regelungen. Aber auch derjenige, der erstmals mit der Materie befasst ist, wird systematisch in das neue Recht eingeführt.